Asylrecht & Flüchtlingsrecht
Ein Ausländer wird in Deutschland als Flüchtling anerkannt, wenn er sein Heimatland aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verlassen musste. Im Falle der Flüchtlingsanerkennung erhält er einen Flüchtlingspass und eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Abhängig von dem Grad der Integration hat er nach 3 bzw. 5 Jahren Anspruch auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.
Auch wer nicht als Flüchtling anerkannt wird, kann im Einzelfall wegen ihm im Heimatland drohenden anderweitigen Gefahren subsidiären Schutz oder nationalen Abschiebungsschutz erhalten mit der Folge, dass er in Deutschland bleiben darf und Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis hat .Alle Ausländer, deren Asylverfahren negativ abgeschlossen worden ist, sind ausreisepflichtig und können, soweit dies tatsächlich durchsetzbar ist, in ihr Heimatland abgeschoben werden.
Welcher Mitgliedsstaat innerhalb der Europäischen Union für die Prüfung des Asylantrages zuständig ist, regelt die Dublin-Verordnung. Dies ist grundsätzlich derjenige Staat, in dem der Flüchtling den ersten Gebietskontakt hatte. Auch ist für die Bestimmung des zuständigen Staates von Bedeutung, ob der Flüchtling minderjährig ist, bereits Familienangehörige in einem anderen EU-Staat leben oder er mit einem Aufenthaltstitel oder Visum eines anderen Mitgliedsstaates eingereist ist. Ist nach der Überprüfung ein anderer Mitgliedsstaat zuständig, lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag als unzulässig ab (eine inhaltliche Prüfung der Verfolgungsgründe findet nicht statt) und ordnet die Abschiebung in den anderen Mitgliedstaat an. Der andere Mitgliedstaat ist zur Übernahme des Flüchtlings verpflichtet.
Typische Fragen in der Praxis
- Wo ist der Asylantrag zu stellen?
- Wie bereite ich mich auf die Antragstellung und Anhörung beim Bundesamt vor?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich als Asylbewerber?
- Unter welchen Voraussetzungen kann ich die Umverteilung an einen anderen Wohnort erreichen?
- Was ändert sich im Asylverfahren, wenn ich noch minderjährig bin?
- Wie reagiere ich, wenn das Bundesamt für mein Kind von Amts wegen ein Asylverfahren einleitet?
- Was ist im Falle einer Ablehnung des Asylantrages zu tun?
- Unter welchen Voraussetzungen kann ich rechtlich die Überstellung nach der Dublin-Verordnung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union verhindern?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen noch im Falle der vollziehbaren Ausreisepflicht und einer drohenden Abschiebung?
- In welchen Fällen hat ein Asylfolgeantrag Aussicht auf Erfolg?
- Was ist im Falle des Widerrufs der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung zu tun?
- Welche Folgen hat es, wenn ich mir als anerkannter Flüchtling einen Nationalpass besorge?
- Unter welchen Voraussetzungen kann ich von einer Duldung in ein Asyl unabhängiges humanitäres Aufenthaltsrecht wechseln?
- Wie ändert sich meine aufenthaltsrechtliche Situation durch Heirat oder Geburt eines Kindes?
- Unter welchen Voraussetzungen kann ich als anerkannter Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter den mir zugewiesenen Wohnort wechseln?
- Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich einen Flüchtlingspass?